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Antrag auf Änderung der Hundesteuersatzung
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
die UWG Fraktion im Rat der Stadt Halle Westfalen beantragt:
die Änderung der Hundesteuersatzung im § 3 Steuerbefreiung
Punkt (2) ergänzen um Rettungshunde, ausgebildet in Fläche/Trümmer/ Wasserortung
Maintrailer, wenn sie den Hilfsorganisationen/Katastrophenschutz
angegliedert sind. Entsprechende Prüfungszeugnisse sind vorzulegen.
Diese unter § 3 (2) aufgeführten Hunde sollen auch in ihrem späteren „Rentendasein“, d.h. wenn sie aus Altersgründen nicht mehr einsatzfähig sind, von der Steuer befreit bleiben.
Begründung: Die Ausbildung dieser Rettungshunde erfordert über mehrere Jahre eine intensive, zeitaufwendige Ausbildung an ständig wechselnden Ausbildungsplätzen verbunden mit erheblichen Fahrtkosten für den Hundeführer. Mit der Steuerbefreiung würde die Stadt das Ehrenamt stärken.
Wir bitten um zeitnahe Beratung in den entsprechenden Gremien
Karl-Heinz Wöstmann