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HALLE WESTFALEN

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Antrag auf Änderung in der Hauptsatzung der Stadt Halle

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die UWG Fraktion im Rat der Stadt Halle Westfalen beantragt:

eine Änderung in der Hauptsatzung der Stadt Halle

Begründung:

Die Hauptsatzung der Stadt Halle wird ergänzt mit dem Zusatz:
Für den Vorsitz in einem der Fachausschüsse des Rates wird keine
zusätzliche Aufwandspauschale gewährt.

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat bekanntlich
beschlossen, dass den ehrenamtlichen Vorsitzenden in den
Fachausschüssen des Rates zusätzlich zu ihrer allgemeinen
Aufwandspauschale als Ratsmitglied als Vorsitzende eines Ausschusses
eine zusätzliche Aufwandspauschale in Höhe von monatlich € 290,20 zu
gewähren ist, wenn der Rat diese nicht durch Satzungsbeschuss in
seiner Hauptsatzung ausschließt.

Für die sieben Fachausschüsse des Rates (Ausschuss für Umwelt- und
Klimaschutz, Ausschuss für Jugend und Soziales, Ausschuss für Kultur
und Tourismus, Ausschuss für Schule und Sport, Bau- und
Verkehrsausschuss, Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss) würde durch diese neue Pauschale ab dem
01.01.2017 eine jährliche zusätzliche Kostenbelastung von

7 Ausschussvorsitze x monatlich € 290,20 = mtl. € 2.031,40 x 12 Monate
= p.a. € 24.376,80 verursachen.

Auch wenn wir als Fraktion nicht verkennen, dass mit dem Vorsitz in
einem Fachausschuss ein zusätzlicher Zeitaufwand verbunden ist, halten
wir die Höhe dieser vom Landesgesetzgeber eröffneten zusätzlichen
Pauschale im Verhältnis zu dem mit einem Ausschussvorsitz verbundenem
zeitlichen Mehraufwand für unverhältnismäßig, insbesondere wenn man
berücksichtigt, dass die Fachausschüsse ausweislich des Sitzungsplanes
im Jahr 2016, 4 - max. 6 x getagt haben.
Teilt man die jährliche zusätzliche Gesamtpauschale (12 x € 290,20 = €
3.482,40) durch diese (max) sechs Sitzungen des Fachausschusses, die
von seinen jeweiligen Vorsitzenden, zusätzlich vorzubereiten sind, würde sich für jede einzelne Sitzung dieser sieben Fachausschüsse eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von € 3.482,40:6 = € 637,77 pro Fachausschusssitzung ergeben. Die völlige Unverhältnismäßigkeit dieser vom Landesgesetzgeber eröffneten zu Begründung.
Mit einer „Entschädigung“ für die Ausübung eines Ehrenamtes hätte
diese zusätzliche Pauschalvergütung nichts mehr gemein und gegenüber
unserer Bürgerschaft wären diese zusätzlichen Kosten unabhängig von
der gegenwärtigen Haushaltslage auch nicht mehr zu rechtfertigen.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Wöstmann Anja Pohlmann
Fraktionssprecher stellv.Fraktionssprecherin

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